20.-23.03.2026

Eishalle Wichtrach

Kontakt

Geschäftsadresse:

MotoFusion GmbH

Strasse 333

3333 Dorf

079 809 48 16

messe@motofusion.ch

MotoFusion

Allgmeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MotoFusion GmbH

Veranstalter: MotoFusion GmbH

Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen dem Veranstalter der MotoFusion (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und den Messebesuchern (im Folgenden „Kunden“ genannt) sowie den Ausstellern und Standbetreibern (im Folgenden „Aussteller“ genannt).

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

  1. Vertragsgrundlage: Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem Veranstalter und den Kunden sowie den Ausstellern bezüglich der MotoFusion. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder der Anmeldung als Aussteller erklärt sich der jeweilige Vertragspartner mit diesen AGB einverstanden.
  2. Änderungen der AGB: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung wird auf der Webseite der MotoFusion ([Webseite der MotoFusion]) veröffentlicht und ist am Veranstaltungsgelände einsehbar.
  3. Haftung des Veranstalters: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
  4. Höhere Gewalt: Der Veranstalter haftet nicht für die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die ausserhalb seines Einflussbereichs liegen (z.B. Naturkatastrophen, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen).
  5. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den jeweiligen Verträgen ist Bern.

Abschnitt 2: Bestimmungen für Messebesucher (Kunden)

  1. Eintrittskarten:
    • Eintrittskarten sind nur während der angegebenen Öffnungszeiten der MotoFusion gültig.
    • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise für Eintrittskarten festzulegen und zu ändern.
    • Verlorene oder beschädigte Eintrittskarten werden nicht ersetzt.
    • Die Weitergabe von ermässigten Eintrittskarten an nicht berechtigte Personen ist untersagt.
    • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen ohne gültige Eintrittskarte den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verwehren.
  2. Verhaltensregeln auf dem Veranstaltungsgelände:
    • Die Kunden sind verpflichtet, sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass andere Besucher, Aussteller und das Personal des Veranstalters nicht gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt werden.
    • Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
    • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Waffen, pyrotechnische Artikel) auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
    • Das Verteilen von Werbematerial oder das Durchführen von Sammlungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters als Kunde ist untersagt.
    • Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.
    • Tiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter und unter Einhaltung der entsprechenden Auflagen auf das Veranstaltungsgelände mitgeführt werden.
  3. Haftung des Kunden: Der Kunde haftet für alle Schäden, die er auf dem Veranstaltungsgelände verursacht.
  4. Hausrecht: Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände aus. Bei Verstössen gegen diese AGB oder die Anweisungen des Ordnungspersonals kann der Veranstalter Kunden des Veranstaltungsgeländes verweisen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
  5. Foto- und Videoaufnahmen: Das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen für den privaten Gebrauch ist gestattet. Kommerzielle Aufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

Abschnitt 3: Bestimmungen für Aussteller (Standbetreiber)

  1. Anmeldung und Zulassung:
    • Die Anmeldung als Aussteller erfolgt via Onlineportal.
    • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    • Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter kommt ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der MotoFusion zustande.
  2. Standmiete und Zahlungsbedingungen:
    • Die Höhe der Standmiete und die Zahlungsbedingungen sind in den Anmeldeunterlagen und der Standbestätigung festgelegt.
    • Die Standmiete ist innerhalb der angegebenen Fristen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter das Recht vor, Verzugszinsen zu erheben und den Stand anderweitig zu vergeben.
  3. Standgestaltung und -betrieb:
    • Die Gestaltung des Messestandes obliegt dem Aussteller, muss jedoch den Vorgaben des Veranstalters (z.B. hinsichtlich Grösse, Höhe, Brandschutz) entsprechen.
    • Der Aussteller ist für die Sicherheit und Ordnung an seinem Stand verantwortlich.
    • Der Betrieb des Messestandes darf die anderen Aussteller und Besucher nicht unzumutbar beeinträchtigen (z.B. durch Lärm, Geruch).
    • Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand während der gesamten Öffnungszeiten der MotoFusion zu besetzen und betriebsbereit zu halten.
    • Das Anbringen von Werbung ausserhalb des gemieteten Standbereichs ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
  4. Haftung des Ausstellers:
    • Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine ausgestellten Produkte verursacht werden.
    • Der Aussteller ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung für seine Messeteilnahme abzuschließen und dem Veranstalter auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
  5. Rücktritt und Stornierung durch den Aussteller:
    • Ein Rücktritt von der Anmeldung durch den Aussteller ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters möglich.
    • Im Falle eines Rücktritts oder einer Stornierung behält sich der Veranstalter das Recht vor, Stornierungsgebühren gemäß den in den Messestandbedigungen festgelegten Bedingungen zu erheben.
  6. Absage oder Verlegung der Messe:
    • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die MotoFusion aus wichtigem Grund (z.B. höhere Gewalt, zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen oder zu verlegen.
    • Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Standmieten abzüglich eventuell entstandener Kosten für die Planung, etc. erstattet. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen.
    • Im Falle einer Verlegung wird der Veranstalter die Aussteller rechtzeitig informieren. Der Aussteller hat das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Reinigung und Entsorgung: Der Aussteller ist für die Reinigung seines Standes während der Messe verantwortlich. Nach Ende der Messe ist der Standplatz sauber und ordnungsgemäss zu verlassen. Die Entsorgung von Abfällen hat gemäß den Anweisungen des Veranstalters zu erfolgen.
  8. Genehmigungen und Lizenzen: Der Aussteller ist selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für seine Teilnahme an der MotoFusion einzuholen und einzuhalten.

Schlussbestimmungen:

  1. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die 1 Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine 2 solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten komm